1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen der Nextgen. Sie bilden einen integralen Bestandteil sämtlicher Verträge, die mit Nextgen abgeschlossen werden, sowie aller Offerten und Auftragsbestätigungen von Nextgen. Die AGB gelten, sofern Nextgen nicht schriftlich etwas Abweichendes mit dem Kunden vereinbart hat.
2. Angebote, Preise und Leistungsumfang
Angebote, Vorschläge und Konzepte von Nextgen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nextgen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die in Angeboten, Vorschlägen und Auftragsbestätigungen genannten Preise sind für die Vertragsparteien verbindlich. Nextgen behält sich jedoch vor, fehlerhafte Preis- und Leistungsangaben zu korrigieren. Leistungen, die in Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträgen nicht aufgeführt sind (z. B. Reisespesen, Reisezeiten), werden zu den üblichen Preisen von Nextgen separat verrechnet. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Beanstandungen von Rechnungen sind innert 5 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gelten sie als genehmigt. Mehraufwände, die Nextgen aufgrund nicht rechtzeitiger oder fehlerhafter Datenbereitstellung oder Hardwarebereitstellung durch den Kunden, Abweichungen von definierten Schnittstellen oder Änderungen nach Abnahme entstehen, werden zu den üblichen Ansätzen von Nextgen separat verrechnet.
3. Verbindlichkeit von Terminen / Verzögerungen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie von Nextgen schriftlich bestätigt wurden und die erforderlichen Weisungen, Informationen, Unterlagen und Gegenstände (z. B. Briefing, Adressen, Vorlagen, Hardwarebereitstellung, Kundenzugänge) rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten oder Verzögerungen während der Leistungserbringung wird anstelle des ursprünglich verbindlichen Termins ein neuer Termin vereinbart.
4. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung von Nextgen für ausservertragliche Schäden sowie Vertragsverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die maximale Haftung ist in jedem Fall auf den Wert der erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte begrenzt. Nextgen lehnt jegliche Haftung für indirekte und Folgeschäden (z. B. Produktionsausfall, Dienstunterbrechung, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn), einschliesslich Ansprüche Dritter, ab. Eine Vertragsverletzung oder Haftung liegt nicht vor, wenn Nextgen an der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt (z. B. Gesetze, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Stromausfälle, fehlende Transportmittel) gehindert ist. Nextgen haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung von Dokumenten, Produkten usw. durch Post, Bahn, andere Transportmittel oder durch höhere Gewalt. In keinem Fall haftet Nextgen für Ergänzungen, Änderungen oder Modifikationen, die ohne Zustimmung von Nextgen an den gelieferten Leistungen oder Produkten vorgenommen wurden.
5. Mängel / Mängelrüge / Nachbesserung
Für rechtliche oder sachliche Mängel an Lösungen, Konzepten oder Produkten, die nicht von Nextgen entwickelt oder bei Dritten bestellt wurden, übernimmt Nextgen keine Haftung. Werden Lösungen, Konzepte oder Produkte dem Kunden übergeben, hat dieser sie unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel zu melden – andernfalls gelten sie als genehmigt. Bei Mängeln hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf Nachbesserung durch Nextgen und muss sich mit Nextgen auf eine angemessene Frist zur (soweit gesetzlich erforderlich) unentgeltlichen Nachbesserung einigen. Rücktritt und Minderung sind ausgeschlossen, sofern Nextgen dem nicht zustimmt.
6. Vertraulichkeit der Kundendaten
Nextgen behandelt alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhaltenen Informationen vertraulich.
7. Einsatz von Dritten
Nextgen ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Kunden Dritte beizuziehen. Soweit möglich, informiert Nextgen den Kunden über deren Einbindung. Für Hilfspersonen haftet Nextgen nicht – weder bei Vorsatz noch bei grober Fahrlässigkeit.
8. Rechte an Lösungen, Konzepten und Produkten
Sämtliche Rechte (insbesondere Urheber- und Immaterialgüterrechte) an von Nextgen entwickelten Lösungen, Konzepten und Produkten verbleiben ausschliesslich bei Nextgen. Nextgen ist berechtigt, diese weiterzuentwickeln und für andere Zwecke wiederzuverwenden. Dem Kunden wird ein nicht exklusives Nutzungsrecht für die von Nextgen entwickelten Lösungen, Konzepte und Produkte eingeräumt. Diese dürfen innerhalb des Unternehmens beliebig oft genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe oder Weiterentwicklung ohne schriftliche Zustimmung von Nextgen ist untersagt. Jegliche Übertragung von Rechten – entgeltlich oder unentgeltlich – bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Nextgen und dem Kunden, einschliesslich dieser AGB, unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen ist das ordentliche Gericht am Sitz von Nextgen ausschliesslich zuständig.